Gas-Prüfungen
Als Betreiber einer Gas-Anlage sind Sie für den ordnungsgemäßen Betrieb ab der Hauptabsperreinrichtung verantwortlich. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs schreibt das Technische Regelwerk für Gasinstallationen (DVGW-TRGI 2018) eine wiederkehrende Gebrauchsfähigkeits- oder Dichtheitsprüfung vor. Die Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit ist spätestens alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen prüfen zu lassen. Hierbei werden die Leitungen in Ihre Gebrauchsfähigkeitskategorien unterteilt. Als Ihr fachkompetenter Partner in der Heizungstechnik bieten wir Ihnen diesen Service selbstverständlich auch gerne an. Eine revisionssichere Dokumentation der durchgeführten Tätigkeiten ist hierbei selbstverständlich.